Reform der slowakischen Whistleblower*innen-Behörde

8.12.2025

Das slowakische Parlament hat am 9. Dezember 2025 ein Gesetz verabschiedet, das das bisherige Amt für den Schutz von Hinweisgeber*innen (ÚOO) mit 1. Jänner 2026 aufhebt und in eine neue Behörde überführt. Die Regierungskoalition brachte die Reform im verkürzten Verfahren durch, was die Opposition kritisierte, da ihr nur sehr wenig Zeit für die Debatte über die Gesetzesänderung blieb. Das ÚOO wird künftig in das neue "Amt für den Schutz von Straftatopfern und Hinweisgeber*innen" umgewandelt. Die neue Behörde soll neben dem Schutz von Hinweisgeber*innen auch die Unterstützung und Entschädigung von Straftatopfern übernehmen, eine Aufgabe, die bisher beim Justizministerium lag. Nach Angaben des Innenministeriums sollen beide Bereiche erstmals in einer Institution gebündelt und dadurch effizienter koordiniert werden.​ Für Kritik sorgte ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag von Tibor Gašpar, Abgeordneter der Regierungspartei Richtung-Sozialdemokratie (SMER-SD). Er sieht vor, dass bereits gewährte Schutzmaßnahmen künftig jederzeit überprüft und im Bedarfsfall aufgehoben werden können, auch rückwirkend. Zudem kann eine solche Überprüfung auf Initiative von Arbeitgeber*​​innen erfolgen. Der Änderungsantrag sieht darüber hinaus die vorzeitige Beendigung der Amtszeit der bisherigen ÚOO-Leiterin Zuzana Dlugošová vor.​ Die bisherige Behörde warnte, dass die Reform das Vertrauen in den Hinweisgeber*innenschutz erheblich schwächen könnte. Auch Oppositionsparteien äußerten deutliche Bedenken: Sie bezeichneten die Reform als Eingriff in rechtsstaatliche Schutzmechanismen und kündigten an, das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Vertreter*innen der Partei Fortschrittliche Slowakei (PS) sprachen von einem "Angriff auf den Rechtsstaat". Die Regierungskoalition weist die Vorwürfe zurück und betont, die Neuordnung sei sachlich gerechtfertigt und verbessere die Funktionsfähigkeit des Systems. Staatspräsident Peter Pellegrini (parteilos) kündigte an, dass er in Erwägung zieht, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Er hält es für wahrscheinlich, das Gesetz zur erneuten Behandlung an das Parlament zurückzuverweisen, um mögliche EU-Sanktionen zu vermeiden.

Quelle: aktuality.sk, Bratislava